HEJ, HU ISSN 1418-7108
Manuscript no.: TAR-000503-A
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Entscheidende Gesichtspunkte und Elemente der Wettbewerbssituation der Eisenbahnen und Eisenbahnunternehmen auf dem Verkehrs- bzw. Transportmarkt in der Eisenbahnpolitik der EU und der EU-Mitgliedstaaten

Unter Berücksichtigung der fehlenden Chancengleichheit im Wettbewerb und der ungünstigen Lage des Eisenbahnverkehrs und Eisenbahntransports, die externalen Vorteile des Schienenverkehrs und die Notwendigkeit der nachhaltigen Mobilität bzw. die potentiellen Optionen der Eisenbahnen in Betracht ziehend haben die Richtlinien des EU-Rates, Nr. 440/91 und das Weißbuch der EU-Kommission für die Bahn aus dem Jahr 1996 die Schaffung der Chancengleichheit der Eisenbahnen im Wettbewerb mit den anderen Verkehrsträgern bzw. Verkehrsmitteln nachdrücklich befürwortet. Die wichtigsten Aspekte dabei sind: die Trennung der staatlichen Aufgaben von den unternehmerischen und damit die Unabhängigkeit der Managements der Verkehrs- und Transportunternehmen garantieren, im weiteren die Trennung der Infrastruktur von den Transportleistungen, die Einführung der Marktwirtschaft und des Wettbewerbs im Eisenbahnverkehr, und die Einfügung der externalen Auswirkungen der Verkehrs- und Transportdienstleistungen in die Benutzungsgebühren der Infrastruktur bzw. in die Tarifen und Kosten des Verkehrs und Transports. (die Struktur und die einschlägigen Elemente des Weißbuches zeigt Tabelle 4) Mit den Tarifen und Gebühren beschäftigt sich das Grünbuch der EU-Kommission aus dem Jahr 1995 ausführlich (Über faire und effektive Preisbildung im Verkehr) bzw. das Weißbuch der Kommission aus dem Jahr 1998 (Über Gebühren der Infrastrukturbenutzung im Verkehr). Das Grünbuch der Kommission über das öffentliche Netz aus dem Jahr 1995 ergänzt die Festlegungen des Weißbuches der Eisenbahn hinsichtlich der Chancengleichheit im Wettbewerb und der Priorität des öffentlichen bzw. Massenverkehrs dem individuellen Verkehr gegenüber (die Struktur des Grünbuches ist aus Abbildung 7 ersichtlich). Der Leitfaden der europäischen Verkehrspolitik ist die Unterstützung des freien Warenaustausches und der Mobilität der Bürger auf eine Art und Weise, die mit den umweltpolitischen Zielsetzungen im Einklang steht. Deshalb ist es begründet und notwendig, die Voraussetzungen der allgemeinen freien Benutzung der zur Verfügung stehenden Verkehrsinfrastruktur auch der Eisenbahninfrastruktur zu gewähren. Im Gegensatz zu allen anderen Verkehrsmitteln Flugzeugen, Schiffen und Autos ist die Bahn das einzige Verkehrsmittel, das seine Fahrweginfrastruktur aus historischen Gründen selbst verwaltet. Die Flugplätze, Wasserstraßen, Häfen, öffentlichen Straßen, genauso die Binnenseen und Meere sind, zwar unter festgesetzten Bedingungen, aber für alle Benutzer zugänglich. Das sind die Eisenbahnen noch nicht. Zugänglichkeit für alle bedeutet nicht unbedingt, daß es ohne Entgelt geschieht. Die Flugplätze verrechnen Benutzungsgebühren (Start- und Landungsgebühren). Im Straßenverkehr wird als ein Minimum im Falle der Benutzung eines gewissen Netzanteiles eine Gebühr bezahlt (Autobahngebühr, Vignette) und unter dem Motto road pricing werden Forschungen durchgeführt, wie und in welcher Form auch für die Benutzung der anderen öffentlichen Landstraßen in der Zukunft weitere, von den konkreten Verkehrsleistungen abhängige Gebühren verrechnet werden könnten. All dies wird letztendlich zu einem fairen Wettbewerb der Verkehrsträger führen. Obwohl dieser Konkurrenzkampf zwischen manchen Flugplätzen und Häfen erbittert zu sein scheint, erfüllt er jedoch seine Funktion. Der Straßenverkehr dient als Muster sowohl bei der Trennung der Eisenbahninfrastruktur von den Transportleistungen als auch bei der Trennung der staatlichen Aufgaben von den unternehmerischen. Der Straßenbau, die Instandhaltung und Wartung der öffentlichen Straßen sind auch gesetzlich geregelt einerseits staatliche Verpflichtungen, andererseits gehören diese Aufgaben zu den Kompetenzen der von den staatlichen Personen- und Güterbeförderung unabhängigen Landstraßenbauverwaltungen. Die Energie- und Betriebsstoffversorgung gehören auch zu den Aufgaben selbständiger Unternehmen. Die Häfen und Schiffahrtsgesellschaften bzw. die Flughäfen und Fluggesellschaften befinden sich auch in einer ähnlichen Situation. Zu den Aufgaben der Eisenbahnunternehmen gehören zugleich die Funktionshaltung der Fahrwege, die Energieversorgung der elektrischen Oberleitung der Traktion, die Betriebsstoffversorgung der Diesel-Zugbeförderung usw. Die Eisenbahnunternehmen haben außerdem ein gemischtes Profil, da alle Leistungs- und geschäftlichen Aufgaben des Personen- und Güterverkehrs in ein und demselben Unternehmen wahrgenommen werden. All dies führt dazu, daß die Eisenbahnunternehmen der MOE-Staaten, z. B. die MÁV-RT in Ungarn, gezwungen sind, - in unternehmerischer Form - Aufgaben in den Bereichen Dienstleistung, Ressourcen, Kosten, Einnahmen, Belegschaft, Investition usw. wahrzunehmen, und zwar in mit anderen Verkehrssektoren vergleichbaren Größenordnungen. Sie erfüllen während dessen zu 50% ungefähr auch staatliche Verpflichtungen (Betrieb der Infrastruktur). Die daraus folgenden Belastungen des Unternehmensmanagements und des Staatsbudgets bzw. politischen und öffentlichen Probleme sind allgemein bekannt. Die Schaffung der Chancengleichheit im Wettbewerb unter den einzelnen Transportarten ist natürlich viel komplizierter und komplexer als die im Vorangehenden gestellten Fragen.
HEJ, HU ISSN 1418-7108
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