HEJ, HU ISSN 1418-7108 Manuscript no.: TAR-000503-A
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Unter Berücksichtigung der fehlenden Chancengleichheit im Wettbewerb und der
ungünstigen Lage des Eisenbahnverkehrs und Eisenbahntransports, die
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Vorteile des Schienenverkehrs und die Notwendigkeit der nachhaltigen Mobilität
bzw. die potentiellen Optionen der Eisenbahnen in Betracht ziehend haben die
Richtlinien des EU-Rates, Nr. 440/91 und das Weißbuch der EU-Kommission
für die Bahn aus dem Jahr 1996 die Schaffung der Chancengleichheit der
Eisenbahnen im Wettbewerb mit den anderen Verkehrsträgern bzw.
Verkehrsmitteln nachdrücklich befürwortet. Die wichtigsten Aspekte dabei sind: die
Trennung der staatlichen Aufgaben von den unternehmerischen und damit die
Unabhängigkeit der Managements der Verkehrs- und Transportunternehmen
garantieren, im weiteren die Trennung der Infrastruktur von den Transportleistungen,
die Einführung der Marktwirtschaft und des Wettbewerbs im Eisenbahnverkehr, und
die Einfügung der externalen Auswirkungen der Verkehrs- und
Transportdienstleistungen in die Benutzungsgebühren der Infrastruktur bzw. in die
Tarifen und Kosten des Verkehrs und Transports. (die Struktur und die einschlägigen
Elemente des Weißbuches zeigt Tabelle 4)
Mit den Tarifen und Gebühren beschäftigt sich das Grünbuch der EU-Kommission
aus dem Jahr 1995 ausführlich (Über faire und effektive Preisbildung im Verkehr)
bzw. das Weißbuch der Kommission aus dem Jahr 1998 (Über Gebühren der
Infrastrukturbenutzung im Verkehr).
Das Grünbuch der Kommission über das öffentliche Netz aus dem Jahr 1995
ergänzt die Festlegungen des Weißbuches der Eisenbahn hinsichtlich der
Chancengleichheit im Wettbewerb und der Priorität des öffentlichen bzw.
Massenverkehrs dem individuellen Verkehr gegenüber (die Struktur des Grünbuches
ist aus Abbildung 7 ersichtlich).
Der Leitfaden der europäischen Verkehrspolitik ist die Unterstützung des freien
Warenaustausches und der Mobilität der Bürger auf eine Art und Weise, die mit den
umweltpolitischen Zielsetzungen im Einklang steht.
Deshalb ist es begründet und notwendig, die Voraussetzungen der allgemeinen
freien Benutzung der zur Verfügung stehenden Verkehrsinfrastruktur auch der
Eisenbahninfrastruktur zu gewähren.
Im Gegensatz zu allen anderen Verkehrsmitteln Flugzeugen, Schiffen und Autos
ist die Bahn das einzige Verkehrsmittel, das seine Fahrweginfrastruktur aus
historischen Gründen selbst verwaltet. Die Flugplätze, Wasserstraßen, Häfen,
öffentlichen Straßen, genauso die Binnenseen und Meere sind, zwar unter
festgesetzten Bedingungen, aber für alle Benutzer zugänglich. Das sind die
Eisenbahnen noch nicht.
Zugänglichkeit für alle bedeutet nicht unbedingt, daß es ohne Entgelt geschieht.
Die Flugplätze verrechnen Benutzungsgebühren (Start- und Landungsgebühren). Im
Straßenverkehr wird als ein Minimum im Falle der Benutzung eines gewissen
Netzanteiles eine Gebühr bezahlt (Autobahngebühr, Vignette) und unter dem Motto
road pricing werden Forschungen durchgeführt, wie und in welcher Form auch für
die Benutzung der anderen öffentlichen Landstraßen in der Zukunft weitere, von den
konkreten Verkehrsleistungen abhängige Gebühren verrechnet werden könnten.
All dies wird letztendlich zu einem fairen Wettbewerb der Verkehrsträger führen.
Obwohl dieser Konkurrenzkampf zwischen manchen Flugplätzen und Häfen erbittert
zu sein scheint, erfüllt er jedoch seine Funktion.
Der Straßenverkehr dient als Muster sowohl bei der Trennung der
Eisenbahninfrastruktur von den Transportleistungen als auch bei der Trennung
der staatlichen Aufgaben von den unternehmerischen. Der Straßenbau, die
Instandhaltung und Wartung der öffentlichen Straßen sind auch gesetzlich geregelt
einerseits staatliche Verpflichtungen, andererseits gehören diese Aufgaben zu den
Kompetenzen der von den staatlichen Personen- und Güterbeförderung
unabhängigen Landstraßenbauverwaltungen. Die Energie- und
Betriebsstoffversorgung gehören auch zu den Aufgaben selbständiger Unternehmen.
Die Häfen und Schiffahrtsgesellschaften bzw. die Flughäfen und
Fluggesellschaften befinden sich auch in einer ähnlichen Situation.
Zu den Aufgaben der Eisenbahnunternehmen gehören zugleich die
Funktionshaltung der Fahrwege, die Energieversorgung der elektrischen Oberleitung
der Traktion, die Betriebsstoffversorgung der Diesel-Zugbeförderung usw.
Die Eisenbahnunternehmen haben außerdem ein gemischtes Profil, da alle
Leistungs- und geschäftlichen Aufgaben des Personen- und Güterverkehrs in ein und
demselben Unternehmen wahrgenommen werden.
All dies führt dazu, daß die Eisenbahnunternehmen der MOE-Staaten, z. B. die
MÁV-RT in Ungarn, gezwungen sind, - in unternehmerischer Form - Aufgaben in
den Bereichen Dienstleistung, Ressourcen, Kosten, Einnahmen, Belegschaft,
Investition usw. wahrzunehmen, und zwar in mit anderen Verkehrssektoren
vergleichbaren Größenordnungen. Sie erfüllen während dessen zu 50% ungefähr
auch staatliche Verpflichtungen (Betrieb der Infrastruktur).
Die daraus folgenden Belastungen des Unternehmensmanagements und des
Staatsbudgets bzw. politischen und öffentlichen Probleme sind allgemein bekannt.
Die Schaffung der Chancengleichheit im Wettbewerb unter den einzelnen
Transportarten ist natürlich viel komplizierter und komplexer als die im
Vorangehenden gestellten Fragen.
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